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Bild von Ralphs_Fotos / Pixabay
Mit der Vorschreibung der Gemeindeabgaben vom 2. Quartal 2024 wird der Zweckzuschuss Gebührenbremse, welcher am 19.12.2023 von der Tiroler Landesregierung beschlossen wurde, ausbezahlt.
Dieser Zweckzuschuss dient der Kostenreduktion im Abfallbereich und wird nach Anzahl der Hauptwohnsitze pro Objekt berechnet.
Die Gutschrift wird direkt bei der Vorschreibung, unter der Bezeichnung „Gutschrift Gebührenbremse Bund“ in Abzug gebracht.
29.04.2024